Äpfelsäure

Autor:Prof. Dr. med. Peter Altmeyer

Alle Autoren dieses Artikels

Zuletzt aktualisiert am: 21.08.2024

This article in english

Synonym(e)

2-Hydroxybernsteinsäure; 2-Hydroxybutandisäure; 2-Hydroxyethan-1,2-dicarbonsäure; Apfelsäure; CAS-Nr.: 6915-15-7; E 296; L-Äpfelsäure

Kostenlose Fachkreis-Registrierung erforderlich

Bitte melden Sie sich an, um auf alle Artikel, Bilder und Funktionen zuzugreifen.

Unsere Inhalte sind ausschließlich Angehörigen medizinischer Fachkreise zugänglich. Falls Sie bereits registriert sind, melden Sie sich bitte an. Andernfalls können Sie sich jetzt kostenlos registrieren.


Kostenlose Fachkreis-Registrierung erforderlich

Bitte vervollständigen Sie Ihre Pflichtangaben:

E-Mail Adresse bestätigen
oder
Fachkreisangehörigkeit nachweisen.

Jetzt abschließen

Definition

Äpfelsäure ist eine Dicarbonsäure, die als natürliche, linksdrehende L-Apfelsäure und als rechtsdrehende D-Apfelsäure vorkommt. Die L-Form ist ein Zwischenprodukt im Citratzyklus.

In der Natur ist Apfelsäure in unreifen Äpfeln, Quitten, Weintrauben, Berberitzenbeeren, Vogelbeeren und Stachelbeeren enthalten. Die Salze der Äpfelsäure heißen Malate.

 

Allgemeine Information

Äpfelsäure ist unter E 296 als Lebensmittelzusatzstoff europäisch zugelassen. Sowohl die natürliche L-Form als auch die synthetische D-Form können lebensmitteltechnisch verwendet werden. Äpfelsäure wird zur Unterstützung von Antioxidantien sowie zur Hemmung von Enzymen, die für die Braunfärbung von geschnittenem Gemüse und Obst verantwortlich sind, eingesetzt. Die Salze du Ester der Äpfelsäure heißen Malate

 

Autoren

Zuletzt aktualisiert am: 21.08.2024